Leitfaden für die Bestandesmeldung 2005
Mit 31.Juli 2005 ist auch heuer wieder die Bestandesmeldung
abzugeben. Da heuer erstmalig keine weingesetzlichen Änderungen für die
Bestandesmeldung vorgenommen wurden, ist es daher im
LBG - Kellerbuch keine Anpassung notwendig.
Das nächste Update erhalten Sie rechtzeitig, dann
voraussichtlich mit der Erntemeldung 2005 im November.
Anbei ist eine kleine Hilfestellung um die Bestandesmeldung
ordnungsgemäß zu erstellen:
Klicken Sie im LBG-Kellerbuch in der Menüleiste auf AUSWERTUNGEN
- BESTANDESEMELDUNG
Auf der Schaltfläche ALTBESTAND ERRECHNEN sind die
Endwerte der letzten Bestandesmeldung 2004) ersichtlich. Nun nehmen Sie den
Ausdruck der Bestandesmeldung vom Vorjahr und vergleichen Sie die Werte - diese
sollten übereinstimmen !
Danach klicken Sie auf PROBEAUSDRUCK!
Bitte die Werte in den eingetragenen Spalten kontrollieren.
Sie können auch das „Kontrolljournal“
vom Kellerbuch zusätzlich ausdrucken. Dieses gilt als Überprüfung ob die
eingetragenen Werte vom Kellerbuch mit der Bestandesmeldung übereinstimmen.
Unstimmigkeiten bei Weinen werden mit roter Farbe in diesem
Journal gekennzeichnet !
Sollte dies der Fall sein, können Sie im LBG-Kellerbuch
folgendes selbst durchführen:
ACHTUNG: Repräsentationsbuchungen werden in der Spalte
EV und Schwund in der Bestandesmeldung mitberechnet !
Stimmt das Kontrolljournal und ist auch der Probeausdruck in
Ordnung, kann nun der Abgabeausdruck durchgeführt werden.
Nach dem Abgabeausdruck können Sie vor dem Datum 31.Juli
2005 keine Änderungen mehr durchführen!
Folgende Möglichkeiten haben Sie Ihre Bestandesmeldung
„abzugeben“:
1)
Die errechneten Werte in das Originalformular (von
der Gemeinde) übertragen, da nur dieses von der Kellereiinspektion
automatisationsunterstützt eingelesen werden kann !
2)
Per E-Mail übertragen indem Sie auf die dafür
vorgesehene Schaltfläche Bestandesmeldung per E-Mail übertragen klicken, und
somit an die richtige zuständige Behörde (wein-online) übertragen und somit eingelesen
werden kann (nur Möglich im Abgabezeitraum ab 31.07. bis 15.08.!);
Per E-Mail kann die Bestandesmeldung nur übermittelt werden sofern Sie
in der Wein-Online Datenbank angemeldet sind.
3)
Über das Portal Wein-Online direkt die Werte
eintragen
(
http://wein-online.lebensministerium.at/)
Wichtig ist, das ein
Ausdruck der Bestandesmeldung im Betrieb
zur Ablage verbleibt !