Leitfaden für die Bestandesmeldung 2005

 

 

Mit 31.Juli 2005 ist auch heuer wieder die Bestandesmeldung abzugeben. Da heuer erstmalig keine weingesetzlichen Änderungen für die Bestandesmeldung vorgenommen wurden, ist es daher im

LBG - Kellerbuch keine Anpassung notwendig.

Das nächste Update erhalten Sie rechtzeitig, dann voraussichtlich mit der Erntemeldung 2005 im November.

 

Anbei ist eine kleine Hilfestellung um die Bestandesmeldung ordnungsgemäß zu erstellen:

 

Klicken Sie im LBG-Kellerbuch in der Menüleiste auf AUSWERTUNGEN - BESTANDESEMELDUNG

 

Auf der Schaltfläche ALTBESTAND ERRECHNEN sind die Endwerte der letzten Bestandesmeldung 2004) ersichtlich. Nun nehmen Sie den Ausdruck der Bestandesmeldung vom Vorjahr und vergleichen Sie die Werte - diese sollten übereinstimmen !

 

Danach klicken Sie auf PROBEAUSDRUCK!

 

Bitte die Werte in den eingetragenen Spalten kontrollieren. Sie können auch das  „Kontrolljournal“ vom Kellerbuch zusätzlich ausdrucken. Dieses gilt als Überprüfung ob die eingetragenen Werte vom Kellerbuch mit der Bestandesmeldung übereinstimmen.

Unstimmigkeiten bei Weinen werden mit roter Farbe in diesem Journal gekennzeichnet !

 

Sollte dies der Fall sein, können Sie im LBG-Kellerbuch folgendes selbst durchführen:

 

ACHTUNG: Repräsentationsbuchungen werden in der Spalte EV und Schwund in der Bestandesmeldung mitberechnet !

 

 

Stimmt das Kontrolljournal und ist auch der Probeausdruck in Ordnung, kann nun der Abgabeausdruck durchgeführt werden.

Nach dem Abgabeausdruck können Sie vor dem Datum 31.Juli 2005 keine Änderungen mehr durchführen!

 

 

 

Folgende Möglichkeiten haben Sie Ihre Bestandesmeldung „abzugeben“:

 

1)       Die errechneten Werte in das Originalformular (von der Gemeinde) übertragen, da nur dieses von der Kellereiinspektion automatisationsunterstützt eingelesen werden kann !

 

2)       Per E-Mail übertragen indem Sie auf die dafür vorgesehene Schaltfläche Bestandesmeldung per E-Mail übertragen klicken, und somit an die richtige zuständige Behörde (wein-online) übertragen und somit eingelesen werden kann (nur Möglich im Abgabezeitraum ab 31.07. bis 15.08.!);                                                                                                                                    Per E-Mail kann die Bestandesmeldung nur übermittelt werden sofern Sie in der Wein-Online Datenbank angemeldet sind.

 

 

3)       Über das Portal Wein-Online direkt die Werte eintragen

      ( http://wein-online.lebensministerium.at/)

 

Wichtig ist, das ein Ausdruck der Bestandesmeldung  im Betrieb zur Ablage verbleibt !